1. Allgemeines
Das Mietobjekt ist ein Ferienhaus zur zeitlich begrenzten Nutzung. Das Ferienhaus befindet sich in 38889 Neuwerk OT Rübeland, Ortsstraße 26. Die Vermietung erfolgt durch die Eigentümerin Petra Remiorz oder ihren Beauftragten. Die Beschreibung und Ausstattung des Mietobjektes finden Sie im Internet unter www.meinharzferienhaus.de. Kleinere Abweichungen, die den Aufenthalt nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.
2. Vertragsabschluss
Mit der Buchung des Ferienhauses, egal ob mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail, gibt der Mieter ein verbindliches Angebot für die Anmietung des Objektes zu den aktuellen Preisen ab. Die Buchung versteht sich als Reservierung und wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter und Eingang des vereinbarten Betrages ein Mietvertrag. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung. Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt.
3. Nutzung
Der Vermieter stellt dem Mieter das Ferienhaus für maximal 6 Personen in einwandfreien Zustand bereit. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden nach deren Feststellung. Spätere Beanstandungen werden als Reklamationen nicht berücksichtigt.
Das Ferienhaus steht dem Mieter am Anreisetag ab 16 Uhr bis zum Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden. Bei Beschädigungen des Mietobjektes oder von Einrichtungsgegenständen durch den Mieter hat dieser die entsprechenden Reparaturkosten bzw. den Neu-Anschaffungspreis zu bezahlen.
Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben, d.h. der Mieter hat das Mietobjekt besenrein und vollständig an den Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben. Die Endreinigung wird vom Vermieter oder dessen Beauftragten durchgeführt. Die Endreinigungspauschale in Höhe von 35 Euro hat der Mieter zu tragen.
4. Stornierung
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen. Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich. Bei später erklärtem Rücktritt oder bei Nichtantritt ist die volle Mietsumme zu entrichten.
5. Betreten des Ferienhauses durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, das Ferienhaus in Notfällen, z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung des Mieters des Ferienhauses.
6. Kurtaxe
Die Kurtaxe der Gemeinde Oberharz am Brocken muss durch den Vermieter für alle Gäste direkt an die Gemeinde abgeführt werden. Gäste
erhalten daraufhin ihre Kurkarten mit vielen lokalen
und regionalen Vergünstigungen. Der Betrag wird am Anreisetag erhoben. Mehr Informationen über das Urlaubsticket finden Sie hier.
7. Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Gast dafür auf. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet und an dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Wernigerode.
Stand: 08/2015